Investitionskredit
Informationen zu Investitionskredite
Die wichtigsten Eintretenskriterien für Investitionsdarlehen (IK)
- Wohnsitz in der Schweiz
- EFZ-Abschluss aus Berufsfeld Landwirtschaft oder Bäuerin FA oder höhere landw. Ausbildung oder Nachweis für eine erfolgreiche Betriebsführung
- Pensionsalter noch nicht erreicht
- Mind. 1.0 Standardarbeitskraft
- Investition muss finanziell tragbar und wirtschaftlich sein
- Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllt
Die Investitionshilfen werden nach pauschalen Kriterien ermittelt. Aussagen zur konkreten Höhe einer Unterstützung sind damit zu einem frühen Zeitpunkt der Planung möglich. Wir bitten Sie deshalb, das Gesuch frühzeitig einzureichen, weil vor der Zusicherung eines Darlehens durch den Verwaltungsrat der GLIB die Investition, für welche das Gesuch eingereicht wird, nicht ausgeführt werden darf.
Wir machen Sie zudem auf verschiedene zusätzliche Fördermassnahmen im Energiebereich aufmerksam www.energie.tg.ch.
Die Gesuchsunterlagen sind wahrheitsgetreu auszufüllen. Wenn unrichtige Auskunft erteilt wird, kann der Verwaltungsrat das Gesuch ohne weiteres ablehnen oder zugesicherte Darlehen zurückziehen.
Nach dem Eingang Ihres Gesuches werden wir uns telefonisch bei Ihnen melden um das weitere Vorgehen (Betriebsbesuch) zu besprechen. Für ergänzende Auskünfte stehen Ihnen der Geschäftsführer (E. Müdespacher), sein Stellvertreter (R. Heuberger) und die Sachbearbeiterin (M. Müller) gerne zur Verfügung.
Die auf dem Gesuchsformular erwähnten Beilagen sind zwingend einzureichen. Wir behalten uns vor, unvollständig ausgefüllte Formulare zur Ergänzung zurückzusenden. Wir sichern Ihnen eine vertrauliche Behandlung Ihrer Angaben zu.