Betriebshilfedarlehen
Informationen zu Betriebshilfedarlehen
Das Gesuch um ein Betriebshilfedarlehen ist ausführlich zu begründen. Nebst einer Begründung wird eine Einschätzung über die zukünftige Situation Ihres Betriebes erwartet.
Die Gesuchsunterlagen sind wahrheitsgetreu auszufüllen. Wenn unrichtige Auskunft erteilt wird, kann der Verwaltungsrat das Gesuch ohne weiteres ablehnen oder zugesicherte Darlehen zurückziehen.
Nach dem Eingang Ihres Gesuches werden wir uns telefonisch bei Ihnen melden, um das weitere Vorgehen (Betriebsbesuch) zu besprechen. Für ergänzende Auskünfte stehen Ihnen der Geschäftsführer (E. Müdespacher), sein Stellvertreter (R. Heuberger) und die Sachbearbeiterin (M. Müller) gerne zur Verfügung.
Wir sichern Ihnen eine vertrauliche Behandlung Ihrer Angaben zu.