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Starthilfe

Informationen zu Starthilfedarlehen

Die wichtigsten Eintretenskriterien für Starthilfedarlehen

  • Gesuch vor der Vollendung des 35. Altersjahres einreichen
  • Berufliche Grundausbildung als Landwirt mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis; oder
  • Berufsbildung als Bäuerin mit Fachausweis nach Art. 42. Eidg. Berufsbildungsgesetz; oder
  • gleichwertige Qualifikation in einem landwirtschaftlichen Spezialberuf; oder der
  • Nachweis der erfolgreichen Betriebsführung während mindestens drei Jahren.
  • Minimaler Bedarf 1.0 Standard-Arbeitskräfte (SAK)
  • Ökologischer Leistungsnachweis nach Direktzahlungsverordnung
  • Die Prüfung des Sozialversicherungsschutzes der Partnerin wird empfohlen

Die Investitionshilfen werden nach pauschalen Kriterien ermittelt. Aussagen zur konkreten Höhe der Starthilfe sind damit zu einem frühen Zeitpunkt möglich. Die Gesuchsunterlagen sind wahrheitsgetreu auszufüllen. Die Angaben auf dem Zusatzblatt zum Gesuchsformular sind notwendig, falls Sie bereits Pächter oder Eigentümer des Betriebes sind. Wenn unrichtige Auskunft erteilt wird, kann der Verwaltungsrat das Gesuch ohne weiteres ablehnen oder zugesicherte Darlehen zurückziehen.

Nach dem Eingang Ihres Gesuches werden wir uns telefonisch bei Ihnen melden, um das weitere Vorgehen (Betriebsbesuch) zu besprechen. Für ergänzende Auskünfte stehen Ihnen der Geschäftsführer (E. Müdespacher), sein Stellvertreter (R. Heuberger) und die Sachbearbeiterin (M. Müller) gerne zur Verfügung. Wir sichern Ihnen eine vertrauliche Behandlung Ihrer Angaben zu.